Wege- und Parkordnung
des Kleingartenvereins „Daheim 2 e.V.“ vom 01.07.2020
- 1 Allgemeines
Als Beitrag zur Erhaltung und Verschönerung unserer Kleingartenanlage sowie in Wahrnehmung unserer gemeinsamen Verantwortung für die Einhaltung des Generalpachtvertrages zwischen den Grundstückseigentümern und dem Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. gibt sich der Kleingartenverein „Daheim 2 e.V.“ die nachstehende Ordnung.
- 2 Parken von Kraftfahrzeugen
- Auf den Wegen der Kleingartenanlage gilt ein eingeschränktes Haltverbot; lediglich das kurzfristige Be- und Entladen ohne Behinderung anderer wird geduldet.
- Das Parken von Kraftfahrzeugen in der Kleingartenanlage ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen gestattet.
- Abweichend von § 2 Punkt 2 kann ein Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf dafür angelegten Parkflächen innerhalb der Parzelle abgestellt werden.
- Das Reparieren und Waschen von Kraftfahrzeugen im Bereich der Kleingartenanlage ist untersagt.
- Das Abstellen von nicht für den Straßenverkehr zugelassenen (abgemeldeten) oder nicht mehr fahrtüchtigen Kraftfahrzeugen im Bereich der Kleingartenanlage ist untersagt.
- Das Reservieren von Stellplätzen auf den allgemeinen Parkflächen ist nicht gestattet.
- 3 Schrankenanlage
Die Schranken sind ständig verschlossen zu halten. Dazu wird jedem Unterpächter die Möglichkeit gegeben, Schlüssel gegen eine Kaution beim Vorstand zu erhalten. Das gewaltsame Öffnen und die Beschädigung der Schrankenanlage wird zur Anzeige gebracht und ist schadensersatzpflichtig.
- 4 Das Befahren der Anlage
- Das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen aller Art ist nur zum Erreichen der allgemeinen Parkplätze/angelegten Stellplätzen auf den Parzellen gestattet.
- Das Befahren der Anlage mittels Kraftfahrzeugen aller Art ist für Besucher und Gäste nicht gestattet. Jeder Unterpächter ist für seine Besucher und Gäste verantwortlich. Ausnahmen sind beim Vorstand zu beantragen (z.B. Körperbehinderung).
- In der Anlage gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
- In der Anlage gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 Km/h.
- Versorgungsfahrzeuge sind frei.
- 5 Wege
Die Wege sind durch die Anlieger anteilig sauber zu halten und zu mähen. Schutt, Baustoffe und andere Gegenstände sowie pflanzliche Abfälle und sonstiger Unrat dürfen nicht auf den Wegen abgelagert werden. Lässt sich eine Zwischenlagerung nicht vermeiden, so ist diese ausreichend zu kennzeichnen und innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen. Die vorherige Genehmigung des Vorstandes ist einzuholen. Ein Durchgang ist jederzeit freizuhalten. Hundekot ist sofort zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
- 6 Ruhe
Die Ruhezeiten sind zu beachten.
- 7 Haftung
Der Verein haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, die sich im Bereich der Kleingartenanlage „Daheim 2 e.V.“ ereignen. Verursacht ein Unterpächter durch Befahren der Anlage und Parkflächen Beschädigungen am Eigentum anderer, haftet er als Verursacher. Das beinhaltet auch Schäden, die durch Dritte verursacht werden, die in seinem Auftrag handeln. Der Verursacher ist zum Schadensersatz und zur Beseitigung des Schadens verpflichtet.
- 8 Verstöße
Zuwiderhandlungen gegen diese Festlegungen werden wie Verstöße gegen den Unterpachtvertrag/Gartenordnung behandelt und wie folgt geahndet:
- Eine Aufforderung zum Unterlassen des Befahrens/Abstellens (diese erfolgt mündlich oder durch Hinweiszettel am Kfz).
- Vorsprache beim Vorstand und schriftliche Abmahnung, Antrag auf Ausschluss als Vereinsmitglied an die Mitgliederversammlung.
- Antrag an den Bezirksverband der Gartenfreunde Berlin-Pankow e.V. zur Kündigung des Unterpachtvertrages entsprechend §§ 8 und 9 Bundeskleingartengesetz.
- 9 Wintermonate
In den Wintermonaten werden die Wege innerhalb der Anlage nicht geräumt und gestreut. Das Betreten und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr.
- 10 Schlussbestimmungen
Die Vorstandsmitglieder und deren Beauftragte kontrollieren die Einhaltung der Wege- und Parkordnung. Sie sind gegenüber den Unterpächtern weisungsberechtigt. Der Verein ist zur Durchsetzung der Parkordnung verpflichtet. Der Verein kann nach Abstimmung mit dem Zwischenpächter Ergänzungen und spezifische Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Parkordnung in seiner Kleingartenanlage beschließen, sofern sie ihr nicht widersprechen.
Die Wege- und Parkordnung wurde durch den Vorstand des Kleingartenvereins „Daheim 2 e.V.“ am __.__.____ beschlossen und tritt mit Wirkung vom 01.07.2020 in Kraft. Sie ersetzt alle vorherigen Wege- und Parkordnungen.